Die Preise an den Energiebörsen befinden sich weiterhin auf einem historisch hohen Niveau. Dies führt dazu, dass die Gasversorgung Pforzheim Land (GVP) nun die Grundversorgung beim Gas anheben wird. Die entsprechenden Tarife steigen zum 1. Januar 2023 um rund 36 Prozent. Die Anpassung ist notwendig, da der Gaspreis an den Großhandelsmärkten für das Kalenderjahr 2023 weiterhin um ein Vielfaches höher ist als im Vorjahr.
Die gute Nachricht: Die seit vielen Jahren praktizierte seriöse und vorausschauende Einkaufsstrategie hilft den Kunden der GVP auch in der derzeitigen Situation: Laut Vergleichsportalen haben aktuell mehr als 220 deutsche Grundversorger Preiserhöhungen angekündigt. Die Spanne der Preiserhöhungen ist dabei groß und reicht bis zu Erhöhungen um 146 Prozent in der Spitze.
„Es ist uns gelungen, durch unsere langfristige Einkaufsstrategie den Preisanstieg moderat zu halten“, sagt GVP-Geschäftsführer Julian Jäger. Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Gasverbrauch in Höhe von 18000 kWh im Jahr muss mit monatlichen Mehrkosten in Höhe von rund 69 Euro rechnen.
Aufgrund des anstehenden Winters und den damit einhergehenden Herausforderungen wieder steigender Gasverbräuche sei es aber definitiv nicht die Zeit für Entwarnungen im Hinblick auf die aktuelle Energiemarktkrise: „Wir sind nach wie vor alle miteinander dazu aufgerufen, so gut es geht Energie einzusparen“, sagt Geschäftsführer Jäger. Die GVP haben hierzu umfangreiches Informationsmaterial und praktische Tipps auf ihrer Internetseite zusammengestellt: www.GVP-energie.de/aktuelle-lage.html
„Die benötigten Energiemengen für den Grundversorgungstarif Gas einzukaufen, stellt uns auch weiterhin vor Herausforderungen, da niemand vorhersagen kann, wie sich die Preise entwickeln werden und wie viele Kunden von anderen Versorgern bei den GVP in die Grundversorgung beim Gas fallen“, sagt Geschäftsführer Julian Jäger. „Unsere Bestandskunden haben weiterhin die Sicherheit, dass sie faire Folgeangebote bekommen.”
Die derzeit diskutierten Maßnahmen zum Gaspreisdeckel der Bundesregierung wird die GVP selbstverständlich vollumfänglich umsetzen, sobald diese endgültig geregelt sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Information zum Wegfall eines Gas-Abschlags im Dezember. Der Staat wird die Kunden im Dezember einmalig entlasten.
Konkret bedeutet dies für die Kunden der GVP: Der Abschlag im Dezember wird nicht erhoben. Dieser Abschlag bildet allerdings nicht die Kosten für den tatsächlichen Gasverbrauch in dem besagten Monat ab – es handelt sich um einen Durchschnittswert des Vorjahresverbrauchs. Der Entlastungsbetrag wird über eine Formel berechnet, die sowohl den für September prognostizierten Verbrauch sowie den aktuellen Verkaufspreis im Dezember berücksichtigt. Die Entlastungssumme und der tatsächliche Abschlag werden vermutlich bei zahlreichen Kunden in der Höhe nicht übereinstimmen. Die Differenz wird dann bei der Jahresendabrechnung in Form einer Gutschrift oder Forderung abgerechnet.
Durch dieses Verfahren soll gewährleistet werden, dass Verbraucher bereits im Dezember spürbar durch den Staat entlastet werden. Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern werden die Entlastung in der Regel erst über die Jahresabrechnung erstattet bekommen.